Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz
Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten können Aufwendungen an ihrem Gebäude steuerlich geltend machen.
Die Stadt Görlitz erteilt dazu auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten.
Voraussetzungen
- Das Gebäude muss in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
- Am Gebäude sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden.
- Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde eine vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt.
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG), § 82g Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
Antragstellung / Information / Beratung
Stadtverwaltung Görlitz
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Frau David
Tel.: 03581 / 67 2248
m.david@goerlitz.de